Aktuelle Meldungen und Amtstafel des Rathauses

Kindertreff besucht das AWO-Seniorenzentrum: Gemeinsam Spielen macht Freude! 

Wir glauben fest daran, dass Begegnungen zwischen Jung und Alt unglaublich wertvoll sind! Deshalb besuchen wir am 20.März mit unserem Kindertreff das AWO-Seniorenzentrum in Laufen.

Gemeinsam mit den Bewohner*innen werden wir verschiedene Brettspiele spielen, uns austauschen und einfach eine schöne Zeit miteinander verbringen.

Dieser Besuch soll nicht nur den Senior*innen Freude bereiten, sondern auch unseren Kindern die Möglichkeit geben, Empathie zu entwickeln, von Lebenserfahrung zu lernen und neue Freundschaften zu schließen.

Anmeldung:
Wenn dein Kind (6-12 Jahre) dabei sein möchte, melde dich bitte bis zum 19.März bei Katharina.Hager@stadtlaufen.de an.

Lasst uns gemeinsam ein Zeichen der Verbundenheit setzen!

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"Pizza & Politik" - Wie stellst du dir deinen neuen Jugendtreff vor?

Aufgrund der zukünftigen Umbaumaßnahmen an der Grund- und Mittelschule wird der Jugendtreff Laufen umziehen müssen.

Die Stadt Laufen lädt daher Jugendliche ab 11 Jahren zur Ideenwerkstätte am 4. April im Jugendtreff Laufen ein um gemeinsam Ideen & Wünsche zu sammeln, die ersten Projekte und Arbeitsgruppen zu planen und gemeinsam Pizza zu genießen.

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Neue Präventionsformate für den Jugendtreff Laufen

Im Januar 2025 laufen die neuen Präventionsformate "Suchberatung mit Lisa von der Caritas" sowie ein "Polizei-Talk" mit dem Jugendbeauftragten der Polizei im Jugendtreff Laufen an.

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Jugendtreff-Versammlungen in Laufen

Seit März 2024 gibt es ein neues Mitbestimmungs-Format im Jugendtreff Laufen - die Jugendtreff-Versammlung! Monatlich sind alle Jugendliche ab 12 Jahren eingeladen Projekte und Themen für ihren Jugendtreff mitzubestimmen. Was soll gekocht werden, braucht das Billiard Zimmer eine neue Wandgestaltung bzw. welche Ausflugsziele schweben den Jugendlichen für die Ferienzeiten vor? All diese Fragen haben haben Platz bei den Treffen.

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Bekanntmachung Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen zur Bundestagswahl 2025

Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

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PM - Mikrozensus 2025 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei:

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Mitarbeiter (m/w/d) für die Schulbusaufsicht und als Küchenhilfskraft im Bereich der offenen Ganztagesschule

Die Stadt Laufen stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w/d) für die Schulbusaufsicht und als Küchenhilfskraft im Bereich der offenen Ganztagesschule für die Ruperti Grund- und Mittelschule in Laufen auf 556,- € Basis (geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) ein.

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U18-Bundestagswahl im Jugendtreff Laufen

Jugendliche und Kinder haben ihre Stimme abgegeben! Die Stadt Laufen hat von 12. bis 14. Februar 2025 ein U18-Wahllokal für Kinder und Jugendliche im Jugendtreff Laufen eingerichtet und beteiligte sich damit an der U18-Bundestagswahl.

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Sanierungssatzung

Der Stadtrat der Stadt Laufen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.11.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Da die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Altstadt von Laufen vom 01.08.1990, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land Nr. 16 am 20.01.1991 in Kraft getreten ist, zum 31.12.2024 noch nicht möglich war, beschließt Stadt Laufen gem. § 235 Abs. 4 in Verbindung mit § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB eine Verlängerung der Frist zur Aufhebung dieser Satzung bis zum 31.12.2025. Die Stadtratsbeschlüsse vom 09.11.2021 und vom 05.12.2023 in dieser Angelegenheit werden insoweit modifiziert.

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Gebrauchte IT-Hardware der Stadt Laufen für Vereine

Dies betrifft hauptsächlich gebrauchte Arbeitsplatzrechner mit folgenden Kerndaten:

ATX-Tower-Rechner („normale Größe“) mit AMD Ryzen 5 2400G Prozessor (4 x 3,6 GHz Kerntakt),

Ausstattung: 500 GB SATA-SSD-Speicher, 16 GB DDR4-Arbeitsspeicher (2.400 MHz), DVD-Brenner,

Anschlüsse hinten: 1 x HDMI, 1 x DVI-D, 4 x USB 2.0, 4 x USB 3.0, 1 x PS/2, 1 x LAN (RJ45), 3 x Audio,

Anschlüsse vorne: 2 x USB 3.0, 2 x Audio, Anschaffung der Rechner: August 2018

Die Rechner sind mit Windows 11 Pro neu vorinstalliert und lizenziert.

 

Weiterhin sind auch in geringem Umfang Full-HD Monitore und Mono-Laserdrucker verfügbar.

 

Bitte bei Interesse bei der IT-Abteilung unter it@stadtlaufen.de oder +49 8682 8987-24 melden.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das Angebot ist nur so lange gültig wie unser Vorrat reicht.

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© 2025 - Stadt Laufen - Harald Wessner
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