Aktuelle Meldungen und Amtstafel des Rathauses

Tag der offenen Tür an der Ruperti Grund- und Mittelschule Laufen

Schüler machen Schule

Was zählt ist der Mensch!

Ein vielfältiges Programm erwartet Euch und Sie!

Wir freuen uns auf Sie und Euch!

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Bekanntmachung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 - 18.00 Uhr. Die Stadt Laufen ist in fünf allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.01. bis 02. Februar 2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

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Jugendtreff-Versammlungen in Laufen

Seit März 2024 gibt es ein neues Mitbestimmungs-Format im Jugendtreff Laufen - die Jugendtreff-Versammlung! Monatlich sind alle Jugendliche ab 12 Jahren eingeladen Projekte und Themen für ihren Jugendtreff mitzubestimmen. Was soll gekocht werden, braucht das Billiard Zimmer eine neue Wandgestaltung bzw. welche Ausflugsziele schweben den Jugendlichen für die Ferienzeiten vor? All diese Fragen haben haben Platz bei den Treffen.

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Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) und Vorbereitende Untersuchungen (VU) für das Untersuchungsgebiet "Innenstadt"

Die Stadt Laufen beabsichtigt das bestehende Sanierungsgebiet „Altstadt“ durch ein neues Sanierungsgebiet gem. § 142 BauGB zu ersetzen. Hierzu hat der Stadtrat der Stadt Laufen in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2021 den Beschluss zum Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gefasst und darin den Umgriff des Untersuchungsgebietes festgelegt. Dieser Beschluss wurde am 21.12.2021 amtlich bekanntgemacht.

Am 05.05.2022 wurde der Öffentlichkeit sowie insbesondere den betroffenen Bürgern in einer eigens durchgeführten Bürgerwerkstatt mit Entscheidungsträgern der Stadt und dem Projektteam in der Salzachhalle Laufen Gelegenheit gegeben, an der Entwicklung des ISEK und der Vorbereitenden Untersuchungen mitzuwirken und die weitere Entwicklung mitzugestalten.

Am 03.02.2024 erhielt der Stadtrat der Stadt Laufen mit den Projektplanern in einer ganztägigen Klausurtagung Gelegenheit, die bisherigen Entwürfe weiterzuentwickeln und zu verfeinern.

Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen nun vor. Städtebauliche Missstände und Sanierungsanlässe wurden benannt. Daraus leitet sich die Erforderlichkeit der Sanierung sowie die Definition von Zielen und Maßnahmen als zentraler Bestandteil der Aufgabe ab.

Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hat der Stadtrat am 05.11.2024 beschlossen, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB analog § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

Mit der Auslegung der Unterlagen „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept 2024 / Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen für die Altstadt“ in der Fassung „Vorabzug Oktober 2024“ soll allen Bürgerinnen und Bürgern, ansässigen Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie sonstigen Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Informationen über den bisherigen Sanierungsprozess, die nachgewiesenen Missstände, allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie eine Übersicht, der nach gegenwärtigem Stand geplanten Maßnahmen sind in den Unterlagen enthalten.

Diese Unterlagen werden in der Zeit

vom 30.01. bis 6.03.2025

im Internet auf der Homepage der Stadt Laufen https://service.stadtlaufen.de unter Aktuelles veröffentlicht.

Weitere Informationen und Hinweise entnehmen Sie bitte der anliegenden Amtlichen Bekanntmachung und den angefügten Unterlagen.

Wichtiger Hinweis zum Download: Das gesamte ISEK mit VU umfasst 111 MB. Für langsamere Internetverbindungen und zur Vereinfachung bzw. der Verbesserung der Übersichtlichkeit befindet sich daher zusätzlich zum Gesamtwerk (mit Karten) eine Fassung, in der die Detailkarten ausgenommen wurden. Diese Karten stehen ebenfalls abgetrennt zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass hier möglicherweise Querverweise / Seitennummern nicht zielgenau übereinstimmen.

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Bekanntmachung Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen zur Bundestagswahl 2025

Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

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12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07 "Stadtfeld II"

Der Stadtrat der Stadt Laufen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.08.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Bebauungsplan Nr. 07 „Stadtfeld II“ gefasst, der am 12.10.2021 öffentlich bekannt gemacht wurde.

Mit dieser vorhabenbezogenen Änderung soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung zur Wiedernutzbarmachung der Brachfläche des früheren Feuerwehr-Gerätehauses geschaffen werden. Das Verfahren wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren im Innenbereich ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der vom Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.11.2024 gebilligte und zur Auslegung beschlos­sene Satzungsentwurf mit Begründung i. d. F. vom 09.09.2024 wird in der Zeit

vom 30.01. bis 06.03.2025

im Internet auf der Homepage der Stadt Laufen https://service.stadtlaufen.de unter Aktuelles veröffentlicht.

Weitere Informationen und Hinweise entnehmen Sie bitte der anliegenden Amtlichen Bekanntmachung sowie den ebenfalls anliegenden Entwurfsunterlagen.

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PM - Mikrozensus 2025 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie in der nachfolgenden PDF-Datei:

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Mitarbeiter (m/w/d) für die Schulbusaufsicht und als Küchenhilfskraft im Bereich der offenen Ganztagesschule

Die Stadt Laufen stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (m/w/d) für die Schulbusaufsicht und als Küchenhilfskraft im Bereich der offenen Ganztagesschule für die Ruperti Grund- und Mittelschule in Laufen auf 556,- € Basis (geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) ein.

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U18-Bundestagswahl im Jugendtreff Laufen

Jugendliche und Kinder sind wieder eingeladen ihre Stimme abzugeben! Die Stadt Laufen richtet von 12. bis 14. Februar 2025 ein U18-Wahllokal für Kinder und Jugendliche im Jugendtreff Laufen ein und beteiligt sich damit an der U18-Bundestagswahl.

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Sanierungssatzung

Der Stadtrat der Stadt Laufen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.11.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Da die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Altstadt von Laufen vom 01.08.1990, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land Nr. 16 am 20.01.1991 in Kraft getreten ist, zum 31.12.2024 noch nicht möglich war, beschließt Stadt Laufen gem. § 235 Abs. 4 in Verbindung mit § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB eine Verlängerung der Frist zur Aufhebung dieser Satzung bis zum 31.12.2025. Die Stadtratsbeschlüsse vom 09.11.2021 und vom 05.12.2023 in dieser Angelegenheit werden insoweit modifiziert.

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Hauptuntersuchung für landwirtschaftliche Zugmaschinen

Ab sofort erfasst die Stadt Laufen die Kennzeichen aller landwirtschaftlichen Zugmaschinen, die bei der Hauptuntersuchung gem. § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zum Sammeltermin (Winterhalbjahr 2025) beim TÜV angemeldet werden sollen. Die betroffenen Landwirte können die fälligen Zugmaschinen mit Angabe des amtlichen Kennzeichens bei Frau Thanbichler telefonisch unter 0 86 82/ 89 87 23, bis zum 28.02.2025 anmelden.

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© 2025 - Stadt Laufen - Harald Wessner
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