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Müllentsorgung
Der Landkreis Berchtesgadener Land übernimmt Abfallentsorgung ab 1. April 2019
Die Zuständigkeit der Stadt Laufen zur Abfallentsorgung entfällt zum 31.03.2019. Der Wertstoffhof, betrieben durch die Firma Schauer in Moosham, verbleibt vorerst bis zum 31.12.2019 bei der Stadt Laufen.
Als besonderen Service bietet das Landratsamt Berchtesgadener Land die neue BGL-Abfall-App zum Download im Google-Playstore für Android-Telefonie oder im Apple Appstore für iOS-Geräte zum kostenlosen herunterladen an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Präsenz der Kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Berchtesgadener Land unter www.abfallwirtschaft-bgl.de und den beigefügten Bürgerinformationen des Landkreises Berchtesgadener Land.
- Abfallzeitung des Landkreises Berchtesgadener Land - Bürgerinformation 2 / 2019 (912,9 KiB)
- Abfallzeitung des Landkreises Berchtesgadener Land - Bürgerinformation 1 / 2019 (1.021,1 KiB)
- Abfallzeitung des Landkreises Berchtesgadener Land - Bürgerinformation 2 / 2018 (956,8 KiB)
- Abfallzeitung des Landkreises Berchtesgadener Land - Bürgerinformation 1 / 2018 (2,5 MiB)
Förmliche Aufhebung der Abfallwirtschaftssatzung einschließlich der aktuellen Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Laufen mit Wirkung zum 01.04.2019
Mit der Aufhebung der Delegationsverordnung des Landkreises Berchtesgadener Land zum 01.04.2019 sind diese Satzungen der Stadt Laufen nicht mehr mit höherrangigem Recht vereinbar und werden deshalb zum 01.04.2019 unwirksam.
Übersicht der Altglascontainer
Eine Übersicht der Altglascontainer finden Sie unter: https://www.lra-bgl.de
Interaktiver Entsorgungskalender
Das Landratsamt Berchtesgadener Land bietet Ihnen einen interaktiven Entsorgungskalender zur Selektion Ihrer Adresse mit für Sie passenden Entsorgungsterminen: https://www.lra-bgl.de
Einführung des Sammelsystems Nichtverpackungskunststoffe an den Wertstoffhöfen
Seit Mai 2022 werden auf den Wertstoffhöfen im Landkreis BGL sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und Polystyrol (PS) aus dem Bereich der privaten Haushalte angenommen. Grundlage der Sammlung ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). In diesem ist unter anderem geregelt, dass zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings Kunststoffabfälle getrennt zu sammeln sind, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Das vollständige Informationsblatt ist in der nachfolgenden PDF-Datei enthalten.
Wertstoff- und Grüngutabgabe in Laufen/Moosham
Seit Anfang 2006 wird der städtische Wertstoff- wie auch Grünguthof vom zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb Schauer in Moosham betrieben.
Firma Schauer Transporte, Moosham 41, 83410 Laufen
Telefon: +49 8682 586
Internet: www.schauer-transporte.de
E-Mail: info@schauer-transporte.de
Anlieferzeiten:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Samstags 9:00 - 11:00 Uhr
Folgende Wertstoffe/Abfälle können kostenlos abgegeben werden:
- Batterien und Akkus (Trockenbatterien und -akkus, keine Autobatterien)
- Bauschutt in Kleinmengen (auch Fenster- oder Spiegelglas; Mengen über 1 m³/Woche/Haushalt gebührenpflichtig)
- CDs
- Edelmetallteile (Kupfer, -kabel, Alu-Formteile, Messing, V2A u.ä.)
- Elektro- und Elektronikschrott im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes aus privaten Haushalten (s.u.)
- Glas (kein Fenster- oder Spiegelglas)
- Grünabfälle in Kleinmengen (Rasen-, Baum- und Strauchschnitt, Gartenabfälle u.ä.; keine Küchenabfälle oder Speisereste; Mengen über 1m³/Woche/Haushalt gebührenpflichtig)
- Metalle (Schrott; sortenrein; z. B. Fahrrad ohne Reifen u. Sattel)
- Schuhe (paarweise zusammengebunden, noch tragbar, auch Skischuhe)
- Speiseöle und -fette
- Styropor, EPS (Formteile, Chips, sortenrein)
- Textilien (Altkleider, Federbetten, Textilteppiche etc.; unverschmutzt, wasserdicht verpackt, auch wenn nicht mehr tragbar; keine Teppichböden!)
- Wachs (Kerzen, sortenrein, ohne Alu- od. Kunststoff-"Mantel")
Es werden alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus Privathaushalten entsprechend den folgenden Gruppen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz kostenlos angenommen.
Gruppe 1: Haushaltsgroßgeräte, z.B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Mikrowellengeräte, E-Herd, Heizgeräte, Staubsauger, Ventilatoren, Heißgetränkeautomaten.
Gruppe 2: Kühlgeräte, z.B. Kühlschränke, Gefriergeräte.
Gruppe 3: Geräte der Informations-, Telekommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik, z.B. Computer, Bildschirm, Drucker, Kopiergerät, elektrische Schreibmaschinen, Anrufbeantworter, Radio- Fernsehgeräte, Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, elektrische Musikinstrumente.
Gruppe 4: Gasentladungslampen, z.B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen.
Gruppe 5: Haushaltskleingeräte, z.B. Rasierapparat, Bügeleisen, Föhn, elektrische Reinigungsgeräte, Geräte zum Nähen und Stricken, Handstaubsauger, Haarschneidegeräte, elektrische Werkzeuge, elektrische Spielzeuge, medizinische Produkte, elektrische Geräte aus dem Sport- und Freizeitbereich.
Werfen Sie Elektroschrott nicht mehr in die Restmülltonne!
Lediglich für Bauschutt und Grüngut muss in Mengen, die ein haushaltsübliches Maß (1 m³/Woche) übersteigen, sowie für die Anlieferung von Holz eine geringe Entsorgungsgebühr bezahlt werden. Nutzen Sie diesen kostenlosen Rücknahmeservice und tun Sie damit etwas für die Umwelt!