Standesamt Laufen

Ansprechpartner des Standesamts Laufen

Portraitfoto von Bernhard Graf

Bernhard Graf

Leiter Abteilung 2, Standesamtsleiter

Personenstandswesen, Städtisches Bestattungswesen, Ortsrecht, Städtebauförderung, Zuschusswesen

Zimmer 3.06 im 3. Stock des Rathauses
E-Mail:
Telefon: +49 8682 8987-18

Portraitfoto von Josef Thanbichler

Josef Thanbichler

Liegenschaftsverwaltung, Mietverwaltung, Betreuung städtischer Bauvorhaben, Standesamtsvertretung

Zimmer 1.06 im 1. Stock des Rathauses
E-Mail:
Telefon: +49 8682 8987-19

Portraitfoto von Theresa Heigermoser

Theresa Heigermoser

Buchhaltung, Einnahmeüberwachung, Standesamtsvertretung

Zimmer 1.09 im 1. Stock des Rathauses
E-Mail:
Telefon: +49 8682 8987-28

Das Standesamt Laufen ist in seinem Bezirk zuständig für folgende Angelegenheiten:

  • Beurkundung von Personenstandsfällen (Geburt, Eheschließung, Sterbefall)
  • Führung und Fortschreibung der Personenstandsregister (Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister)
  • Anmeldung zur Eheschließung
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden, beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister)
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Laufener/innen, die im Ausland heiraten wollen
  • Anzeige einer Geburt oder eines Sterbefalles
  • Entgegennahme von Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung und Namensführung
  • Kirchenaustritt

Das Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister wird grundsätzlich von dem Standesamt geführt, in dessen Bezirk (= Gemeindegebiet) der jeweilige Personenstandsfall eintritt. Die Personenstandsurkunden aus diesen Registern sind deshalb bei dem Standesamt zu beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, die Ehe geschlossen wurde, die Lebenspartnerschaft begründet wurde bzw. die Person verstorben ist (Personenstandsfälle, die bereits im elektronischen Personenstandsregister beurkundet wurden, können bayernweit in jedem Standesamt beantragt und ausgestellt werden).

Beglaubigte Ausdrucke aus den Personenstandsregistern sind wortgetreue Wiedergaben der jeweiligen Einträge einschließlich der Vermerke über die Fortführung der ursprünglichen Beurkundungen durch familienrechtliche Änderungen sowie durch Berichtigungen.

Zu den Personenstandsurkunden können auf Wunsch auch mehrsprachige Formulare ausgestellt werden, so dass diese im europäischen Ausland keiner Übersetzung mehr bedürfen.

Die Personenstandsurkunden geben zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung den jeweiligen aktuellen Stand der standesamtlichen Beurkundung in den Personenstandsregistern wieder. Änderungen durch Fortführung der Personenstandsregister werden in die Urkunden eingearbeitet. Folge ist z.B., dass in einer älteren Geburtsurkunde noch kein Vater eingetragen ist, wenn die Vaterschaft erst später anerkannt wurde. Die Abstammung von dem Mann kann dann nur mit einer neueren Geburtsurkunde nachgewiesen werden.

Dieses Beispiel zeigt, dass immer nur die neueste Personenstandsurkunde den aktuellen Stand der Beurkundung in einem Personenstandsregister wiedergeben kann. Selbst wenn keine Veränderungen eingetreten sind, lässt sich auch diese Tatsache nur mit einer Personenstandsurkunde neuesten Datums beweisen.

Personenstandsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von

  • 30 Jahren aus den Sterberegistern,
  • 80 Jahren aus den Ehe- und Lebenspartnerschaftsregistern,
  • 110 Jahren aus den Geburtenregistern,

nach der Erstbeurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. Für ältere Registereinträge ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.

Gebühren für die Ausstellung von Personenstandsurkunden:

  • Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde: 12,00 EUR
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister: 12,00 EUR
  • Mehrsprachige Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde: 12,00 EUR
  • Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

Die online-Antragstellung für Personenstandsurkunden beim Standesamt Laufen ist in Arbeit und wird demnächst wieder hier möglich sein.

Für Eheschließungen stehen dem Standesamt Laufen zwei dafür gewidmete Trauungsräume zur Verfügung:

Das Trauungszimmer im Rathaus von Laufen, Rathausplatz 1, 3. Stock
Das Trauungszimmer im Rathaus von Laufen, Rathausplatz 1, 3. Stock (gebührenfrei für Trauungen).
Der Rottmayr-Saal im Alten Rathaus von Laufen, Rottmayrstraße 16, 2. Stock - Foto © s.kellerer
Der Rottmayr-Saal im Rathaus von Laufen, Rottmayrstraße 16, 2. Stock (Benutzungsgebühr für Trauungen: 100,00 €) - Foto © s.kellerer
© 2024 - Stadt Laufen - Harald Wessner
▲ Nach oben