Unter nachfolgender Adresse gibt der LFV Bayern Tipps zum Verhalten im Brandfall und zeigt Einblicke in die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr:
Erste Hilfe
Wichtige Notrufnummern
112 (Feuerwehr & Rettungsdienst)
Zuständigkeit: Akute medizinische Notfälle (Herzinfarkt, schwere Verletzungen), Brände, schwere Verkehrsunfälle mit Verletzten, technische Hilfeleistungen (z. B. nach Sturm).
Gültigkeit: In der gesamten Europäischen Union (EU) einheitliche Notrufnummer.
Ortung: Durch EU-Vorgaben ist eine präzise Standortlokalisierung (AML) oft besonders gut standardisiert.
110 (Polizei)
Zuständigkeit: Straftaten (Einbruch, Raub, Körperverletzung), akute Gefahr, Verkehrsunfälle (insbesondere ohne Verletzte), Ruhestörungen.
Gültigkeit: Bundesweit in Deutschland einheitliche Nummer.
Wann verwende ich welche Nummer?
Mit Verletzten: Immer die 112 (Rettungsdienst).
Ohne Verletzte, aber Unfall: Die 110 (Polizei).
Brand: Immer die 112.
Verbrechen/Gefahr: Immer die 110.
Falls man im Stress die falsche Nummer wählt, ist das meist unproblematisch, da die Leitstellen zusammenarbeiten und die Notrufe intern weiterleiten. Man kann grundsätzlich nichts falsch machen: In den Leitstellen treffen Sie auf professionell geschultes Personal, das alle Fragen stellt, die benötigt werden. Man muss also kein Gedicht mit 5 W's – aufsagen. Auch werden Sie in Notsituationen meist nicht allein gelassen, da die Leitstellen auch telefonische Anleitung und Unterstützung geben können.
Beide Notrufe sind in Deutschland kostenlos, rund um die Uhr erreichbar und funktionieren ohne Vorwahl.
Anrufe aus dem Mobilfunknetz
Grundsätzlich sind Anrufe aus dem Mobilfunknetz auf beide Notfallnummern aus den deutschen Mobilfunknetzen ebenfalls ohne Vorwahl möglich. Beachten Sie jedoch, dass bei uns im Grenzgebiet gegebenenfalls über das österreichische Netz Ihr Anruf an 112 zur Leitstelle nach Salzburg (Österreich) weitergeleitet wird - ein Anruf an die 110 ist hier gegebenenfalls gar nicht möglich (ausschließlich national Deutschland). Zudem kann es bei der Funktionalität "WLAN-Call" am Handy sein, dass Sie direkt aus einem verbundenen WLAN keinen Ruf über die Notrufnummern absetzen können. Stellen Sie deshalb sicher, dass Ihr Handy ausschließlich im deutschen Mobilfunknetz verbunden ist oder setzen Sie Ihren Ruf bei Problemen über die 112 ab.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Notruf 112 finden Sie auf der Präsenz des Deutschen Roten Kreuzes unter: https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/notruf-112/
Weitere polizeiliche Informationen - auch zum Notruf 110 - finden Sie auf der Präsenz der Polizei Bayern unter: https://www.polizei.bayern.de
Weiterführende Informationen zur Ersten Hilfe
Neue Zuständigkeit der Polizeiinspektion Freilassing für Laufen ab 31.03.2026
Ab 31.03.2026 ist auf Grund einer Organisationsmaßnahme die Polizeiinspektion Laufen in eine Grenzpolizeistation umgewandelt worden, weshalb ab diesem Zeitpunkt folgende Polizeiinspektion für Laufen zuständig ist:
Polizeiinspektion Freilassing
Augustiner Straße 14, D-83395 Freilassing
Telefon: +49 8654 4618-0
E-Mail: pp-obs.freilassing.pi@polizei.bayern.de
"Erste Hilfe: Prüfen - Rufen - Drücken"
Das Deutsche Rote Kreuz bietet umfangreiche Informationen, Hilfestellungen, Videos und Kurse zur Hilfeleistung im Notfall an.
Bitte nutzen Sie dieses vielfältige Informationsangebot und besuchen Sie die Erste-Hilfe-Informationspräsenz des DRK unter nachfolgender Adresse:
https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/
Hilfeleistung bei akuten Herzproblemen
An einigen Standorten im Gemeindegebiet der Stadt Laufen sind (teils) öffentlich zugängliche Defibrillatoren verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Unterseite Defibrillatoren.
Verhalten im Brandfall
https://mediathek.lfv-bayern.de/mediathek/video/verhalten-im-brandfall/
Notfälle auf dem Wasser
Bei Notfällen auf und im Wasser zählt oftmals jede Sekunde: Rufen Sie sofort den Notruf 112, machen Sie andere auf sich aufmerksam und behalten Sie den Verunglückten im Auge.
Die Wasserwacht warnt: Ohne Rettungsausbildung nicht selbst ins Wasser gehen, um Eigenschutz zu gewährleisten. Nutzen Sie Rettungsgeräte (Rettungsring, Äste) vom Ufer aus.
Weitere Informationen zur Wasserwacht im Berchtesgadener Land finden Sie auf unserer Unterseite Wasserwacht und unter: https://www.brk-bgl.de/angebote/bevoelkerungsschutz-und-rettung/wasserwacht.html