Stellenanzeigen der Stadt Laufen

Informationspflichten

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren gemäß Art. 13 Abs. 1 DSGVO

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren (PDF) herunterladen

Wir nehmen den Schutz der Privatsphäre von Bewerbern bei der Verarbeitung persönlicher Daten sehr ernst. Daher berücksichtigen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in unseren Geschäfts- und Verwaltungsprozessen.

Wir erheben und verarbeiten die persönlichen Daten unserer Bewerberinnen und Bewerber gemäß den europäischen und deutschen gesetzgeberischen Bestimmungen. Hierzu zählen auch alle Bewerber für Ausbildungs- und Praktikantenstellen. Daher informieren wir als verantwortliche Stelle nachfolgend darüber wie, zu welchem Zweck und auf Grund welcher Rechtsgrundlage wir personenbezogene Daten verarbeiten, die wir im Rahmen unseres Bewerbungsverfahrens erheben.

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Nachfolgend finden Sie die aktuell verfügbaren Stellenangebote der Stadt Laufen für das Rathaus bzw. die Außenstellen und Einrichtungen der Stadt Laufen.

Mitarbeiter (m/w/d) für die Assistenz im Stadtarchiv (geringfügige Beschäftigung auf 538 € Basis – ca. 8 Std./Woche) gesucht

Das Aufgabengebiet als Assistenzkraft umfasst schwerpunktmäßig:

  • Abgleichen schon erfasster Objekte (= eingelesene Datensätze in den Datenbanken) mit dem Original und Zuweisen der richten Aktenplannummer
  • Scannen und Erfassen von Sterbebildern
  • Vorbereiten von Verpackungsmaterial
  • Erfassen telefonisch eingehender Anfragen und Weiterleiten an die Kollegen zur Bearbeitung
  • Organisatorisches Betreuen von Archivbenutzern, wie Bereitstellen und Vorlage von vorbereiteten Unterlagen und Überwachen der Rückgabe

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Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit mit 20 Stunden/Woche gesucht

Ihr Aufgabengebiet - dem Berufsbild entsprechenden - sind schwerpunktmäßig gemäß dem einrichtungsspezifischen Reinigungsplanes und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzes sowie den Vorschriften des Unfallschutzes:

  • Unterhaltsreinigung der Innenräume sowie der Sanitäranlagen
  • Wechseln und Auffrischen von Hygieneprodukte
  • Fachgerechtes Entsorgen von Abfall
  • Tournusmäßiges Pflegen von Bodenbelägen und Beleuchtungseinrichtungen sowie Reinigen der Fenster
  • Durchführen von schwierigen Reinigungsarbeiten und Sonderprojekten

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© 2024 - Stadt Laufen - Harald Wessner
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