Frontansicht des Laufener Rathauses - © Harald Wessner, Stadt Laufen

Amtstafel des Rathauses mit amtlichen Bekanntmachungen

9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Edeka Arbisbichl“

Im o. g. Änderungsverfahren hat die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben, dass die Planung geändert wurde.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Amtlichen Bekanntmachung und den anliegenden Informationen.

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Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Edeka Arbisbichl“

Im o. g. Aufstellungsverfahren hat die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergeben, dass die Planung geändert wurde.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Amtlichen Bekanntmachung und den anliegenden Informationen.

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Bodenrichtwertliste zum Stand 01.01.2026

Der Gutachterausschuss des Landkreises Berchtesgadener Land hat die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 ermittelt und in der neuen Bodenrichtwertliste dargestellt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den angefügten Unterlagen.

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Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

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Mikrozensus 2026 startet

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

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Informationen zur Grundsteuer

Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes. Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass den Finanzämtern Änderungen der Bemessungsgrundlagen durch die Steuerpflichtigen gemeldet werden.

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Die Stadt Laufen sucht Grundstücke

  • insbesondere und vorrangig zum Ausgleich für Landwirte, die vom neuen Wasserschutzgebiet betroffen sind...
  • aber auch als sonstige Ausgleichsflächen, Baulandausweisungen, etc. ...
  • NICHT für das Projekt "Ortsumfahrung B20" ...

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