Amtstafel des Rathauses mit amtlichen Bekanntmachungen
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Moosham West“
Der Stadtrat der Stadt Laufen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2026 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Moosham West“ gefasst.
Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung zur Errichtung eines Sondergebietes für 15 Reisemobilstellplätze und Landwirtschaft geschaffen werden. Der Änderungsbereich betrifft eine Änderung der Nutzungsart von Landwirtschaftsfläche in Sondergebiet „Reisemobilstellplätze“. Gleichzeitig wird im Parallelverfahren die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laufen durchgeführt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der anliegenden Bekanntmachung und den Entwurfsunterlagen.
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10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Moosham West“
Der Stadtrat der Stadt Laufen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2026 den Aufstellungs-beschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Moosham West“ gefasst.
Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung zur Errichtung eines Sondergebietes für 15 Reisemobilstellplätze und Landwirtschaft geschaffen werden. Der Änderungsbereich betrifft eine Änderung der Nutzungsart von Landwirtschaftsfläche in Sondergebiet „Reisemobilstellplätze“. Gleichzeitig wird im Parallelverfahren die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Reisemobilstellplätze und Landwirtschaft“ durchgeführt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der anliegenden Bekanntmachung
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Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
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Informationen zur Grundsteuer
Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes. Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass den Finanzämtern Änderungen der Bemessungsgrundlagen durch die Steuerpflichtigen gemeldet werden.
Die Stadt Laufen sucht Grundstücke
- insbesondere und vorrangig zum Ausgleich für Landwirte, die vom neuen Wasserschutzgebiet betroffen sind...
- aber auch als sonstige Ausgleichsflächen, Baulandausweisungen, etc. ...
- NICHT für das Projekt "Ortsumfahrung B20" ...