Frontansicht des Laufener Rathauses - © Harald Wessner, Stadt Laufen

Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Edeka Arbisbichl“

ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, Inkrafttreten; (Az. 12-Mi-6102.63)

Meldung erstellt / geändert:

Die Stadt Laufen hat mit Beschluss vom 28.07.2026 die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 „Edeka Arbisbichl“ bestehend aus Satzung, Plan und Begründung mit Anlagen in der Fassung vom 21.07.2026 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus der Stadt Laufen, Rathausplatz 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr, Dienstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 Unbeachtlich werden demnach

 1.     eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.     eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.     nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Laufen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 Laufen, 02.09.2026

 Christian Burr

Erster Bürgermeister

Nachfolgende Anlagen wurden dem Artikel beigefügt:

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