Frontansicht des Laufener Rathauses - © Harald Wessner, Stadt Laufen

9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Edeka Arbisbichl“

Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – Rechtswirksamkeit

Meldung erstellt / geändert:

Mit Bescheid vom 18.08.2026, Az. AB 311.2 BLP 1444-2025, hat das Landratsamt Berchtesgadener Land die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Laufen für den Bereich „Edeka Arbisbichl“ genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 Mit dieser Bekanntmachung wird die 9. Änderung rechtswirksam. Jedermann kann diese 9. Änderung mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Stadt Laufen, Rathausplatz 1, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr, Dienstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr) mit Terminvereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 Unbeachtlich werden demnach

 1.     eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.     eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.     nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

 wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Laufen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 Laufen, 01.09.2026

Christian Burr

Erster Bürgermeister

Nachfolgende Anlagen wurden dem Artikel beigefügt:

Weitere Artikel unter Aktuelle Meldungen und Amtstafel lesen

Nach oben