Aktuelle Meldungen und Amtstafel des Rathauses
Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit des Rathauses am 10.08.2026
Auf Grund einer technisch notwendigen Umstellung von Seiten unseres Telefonieanbieters ist die Rufnummer 08682 / 8987-0 mit sämtlichen Nebenstellen im Rathaus der Stadt Laufen am 10.08.2026 nur eingeschränkt oder möglicherweise teils gar nicht erreichbar.
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Führerschein-Pflichtumtausch: Frist bis 19. Januar 2027, nun ist die zweite Charge an der Reihe
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen durch einen neuen fälschungssicheren und befristeten EU-Scheckkartenführerschein aus-getauscht werden. Den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen hatte der Bundesrat im Jahr 2019 beschlossen. Aktuell ist die Umtauschphase für die älteren Kartenführerscheine angelaufen, die zwischen dem 1. Januar 2002 und 31. Dezember 2004 ausgestellt worden sind. Die erste Charge mit den in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellten Kartenführerscheinen musste bis 19. Januar 2026 ersetzt werden.
Halbzeit im Mikrozensus 2026
Auch in diesem Jahr findet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus statt. Mit der größten jährlichen Haushaltsbefragung Deutschlands werden wichtige Informationen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung erhoben. Die Ergebnisse helfen dabei, politische Entscheidungen auf einer verlässlichen Datengrundlage zu treffen. In Bayern werden dafür rund 130 000 Bürgerinnen und Bürger befragt. Seit Jahresbeginn haben bereits etwa 65 000 Personen Auskunft gegeben und damit einen wichtigen Beitrag zur amtlichen Statistik geleistet. Bis zum Jahresende werden weitere rund 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik angeschrieben.
Blutspenden auch bei hohen Temperaturen unverzichtbar BSD mit breitem Terminangebot im Juli
Die hohen Temperaturen stellen derzeit viele Menschen vor besondere Herausforderungen. Auch die Blutspende bleibt davon nicht unberührt: Erfahrungsgemäß sinkt an besonders heißen Sommertagen die Spendenbereitschaft, während der Bedarf an Blutpräparaten in den Kliniken unverändert hoch bleibt.
Aktuell kann der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes (BSD) die Versorgung der Krankenhäuser in Bayern, nicht zuletzt dank der großartigen Unterstützung im Rahmen der Kampagne #missingtype, zuverlässig sicherstellen. Damit das auch in den kommenden Wochen so bleibt, sind wir alle auf eine kontinuierliche Unterstützung der Blutspenderinnen und Blutspender angewiesen.
Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
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Umstellung auf funkauslesbare Wasserzähler
Das Wasserwerk der Stadt Laufen stellt ab dem Jahr 2026 und in den nächsten Jahren von analogen Wasserzählern auf funkauslesbare Wasserzähler um. Diese verursachen in der Regel keine Umbauten in den Gebäuden und es ist auch kein Stromanschluss nötig (Batteriebetrieb).
Mikrozensus 2026 startet
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Informationen zur Grundsteuer
Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes. Um eine sachgerechte Verteilung der Grundsteuerlast zu gewährleisten ist es essentiell, dass den Finanzämtern Änderungen der Bemessungsgrundlagen durch die Steuerpflichtigen gemeldet werden.
Die Stadt Laufen sucht Grundstücke
- insbesondere und vorrangig zum Ausgleich für Landwirte, die vom neuen Wasserschutzgebiet betroffen sind...
- aber auch als sonstige Ausgleichsflächen, Baulandausweisungen, etc. ...
- NICHT für das Projekt "Ortsumfahrung B20" ...