Gesetzesänderung für digitale Passfotos ab Mai 2025

Ab 1. Mai 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.

Sie können sich bezüglich Ihrer digitalen Passbilder jederzeit an unsere Fotografen und Dienstleister vor Ort in Laufen wenden, da diese bereits eine entsprechende Zertifizierung im E-Passfoto-System besitzen. Selbstgemachte Fotos jeglicher Art und Weise sind nicht mehr zulässig. Ihr Foto wird in der Folge verschlüsselt über eine sichere Cloud an uns übertragen. Sie erhalten ein Kärtchen mit einem Barcode, mit dem wir Ihr Foto mit unserem eigenen gesicherten Zugang abrufen können.

Diese Schutzmaßnahme soll den Identitätsdiebstahl verhindern und die Sicherheit hoheitlicher Dokumente deutlich erhöhen. Zudem soll durch die medienbruchfreie Datenübernahme des Passfotos die Qualität biometrischer Fotos gewährleistet und der Missbrauch durch manipulierte Bilder verhindert werden.

Entgegen vielfacher anderslautender Medienberichte besteht im Rathaus der Stadt Laufen aktuell keine Aufnahmemöglichkeit biometrischer Fotos.

Zurück

© 2025 - Stadt Laufen - Harald Wessner
▲ Nach oben