Führerschein-Pflichtumtausch: Frist bis 19. Januar 2027, nun ist die zweite Charge an der Reihe
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Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen durch einen neuen fälschungssicheren und befristeten EU-Scheckkartenführerschein aus-getauscht werden. Den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen hatte der Bundesrat im Jahr 2019 beschlossen. Aktuell ist die Umtauschphase für die älteren Kartenführerscheine angelaufen, die zwischen dem 1. Januar 2002 und 31. Dezember 2004 ausgestellt worden sind. Die erste Charge mit den in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellten Kartenführerscheinen musste bis 19. Januar 2026 ersetzt werden.
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