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Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Edeka Arbisbichl“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Az. 12-Mi-6102.63)
Der Stadtrat der Stadt Laufen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.10.2025 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Edeka Arbisbichl“ gefasst.
Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung zur Verlegung des bestehenden Edeka-Marktes aus der Gottfried-Dachs-Straße nach Arbisbichl geschaffen werden. Gleichzeitig wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laufen im Parallelverfahren durchgeführt.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten amtlichen Bekanntmachung sowie der Entwurfsplanung.









