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9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Edeka Arbisbichl“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch – BauGB - und frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Az. 12-Mi-6100/09)
Der Stadtrat der Stadt Laufen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.10.2025 den Aufstellungs-beschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Edeka Arbisbichl“ gefasst.
Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Erschließung zur Verlegung des bestehenden Edeka-Marktes aus der Gottfried-Dachs-Straße nach Arbisbichl geschaffen werden. Der Änderungsbereich betrifft eine Änderung der Nutzungsart von Gewerbegebiet in Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“. Gleichzeitig wird im Parallelverfahren die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Edeka Arbisbichl“ durchgeführt.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten amtlichen Bekanntmachung und der Entwurfsplanung.









