Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - BayStrWG

Widmung der Erschließungsstraße im Baugebiet "Haiden-Point Nord"

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Laufen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2023 beschlossen, folgende neu hergestellte Straße zu widmen:

Die Erschließungsstraße im Bebauungsplangebiet „Haiden-Point Nord“, bestehend aus der Flurnummer 655/10 der Gemarkung Leobendorf, wird gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der anliegenden Amtlichen Bekanntmachung.

Zurück

© 2023 - Stadt Laufen - Harald Wessner
▲ Nach oben