Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Sanierungssatzung

Verlängerung der Frist zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das Förmlich festgesetzte Sanierungsgebiet „Altstadt“

Der Stadtrat der Stadt Laufen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.11.2024 folgenden Beschluss gefasst:

Da die Aufhebung der Sanierungssatzung für die Altstadt von Laufen vom 01.08.1990, die mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land Nr. 16 am 20.01.1991 in Kraft getreten ist, zum 31.12.2024 noch nicht möglich war, beschließt Stadt Laufen gem. § 235 Abs. 4 in Verbindung mit § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB eine Verlängerung der Frist zur Aufhebung dieser Satzung bis zum 31.12.2025. Die Stadtratsbeschlüsse vom 09.11.2021 und vom 05.12.2023 in dieser Angelegenheit werden insoweit modifiziert.

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