Vollzug der Wassergesetze; Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Salzach

Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Landratsamt Berchtesgadener Land beabsichtigt, das Überschwemmungsgebiet der Salzach durch Verordnung gemäß § 76 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz –WHG–) in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) zu ändern.

Die Öffentlichkeit ist über die vorgesehene Änderung der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten gemäß § 76 Abs. 4 WHG, Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 2 bis 8 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) i.V.m. Art.27a Abs.1 BayVwVfG zu informieren. Ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Für alle weiteren Informationen beachten Sie bitte die anliegende amtliche Bekanntmachung.

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