Schnellsuche
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - BayStrWG
Widmung der Erschließungsstraße im Baugebiet "Kletzlinger Weg"
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Laufen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.03.2022 beschlossen, folgende neu hergestellte Straße zu widmen:
Die Erschließungsstraße im Bebauungsplangebiet „Kletzlinger Weg“, bestehend aus der Flurnummer 216 der Gemarkung Heining, wird gem. Art. 6 Abs. 1 i. V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Amtlichen Bekanntmachung.