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Ortsabrundungssatzung "Buchtweg" - 1. Änderung
Bekanntmachung der Verfahrenseinstellung
Der Stadtrat von Laufen hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 beschlossen, das Verfahren für die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Buchtweg“ einzustellen. Der Änderungsbereich umfasste die Fl.-Nrn. 128/2, 128/3 und 128/4 der Gemarkung Leobendorf.
Im Geltungsbereich ist daher weiterhin die ursprüngliche Fassung, rechtskräftig seit 26.04.2005, anzuwenden.