Neuerlass der Stellplatzsatzung für die Stadt Laufen

Durch das 1. Modernisierungsgesetz in Bayern vom 23.12.2024, das zum 01.10.2025 in Kraft tritt, wird die Stellplatzpflicht durch die Bayerische Bauordnung außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, die Stellplatzpflicht durch Satzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO anzuordnen.

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Laufen in öffentlicher Sitzung am 29.07.2025 wurde beschlossen, die in der angefügten Bekanntmachung dargestellte Satzung zum 01.10.2025 zu erlassen und Zug um Zug die bisher gültige Stellplatzsatzung in der Fassung vom 28.12.2001 außer Kraft zusetzen.

Den Satzungstext können Sie der anliegenden Bekanntmachung mit beiden Anlagen entnehmen. Nach Inkrafttreten wird die Satzung auf der Homepage der Stadt Laufen unter https://stadtlaufen.de/ortsrecht verfügbar sein.

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