Neuerlass der Kinderbetreuungssatzung und der Kinderbetreuungseinrichtungsgebührensatzung

„Der Stadtrat von Laufen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2024 den Neuerlass der Kinderbetreuungssatzung und der Kinderbetreuungseinrichtungsgebührensatzung beschlossen. Diese Satzungen treten am 01.09.2024 in Kraft. Die Stadt Laufen gibt diese Satzungen (s. Anhang) öffentlich bekannt. Die Ausfertigungen dieser Satzungen sind ab 01.09.2024 auch auf dieser Internetseite im Bereich „Bürgerinfo/Ortsrecht/Satzungen und Verordnungen/Kinderbetreuung“ nachzulesen.“

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