Neue Schutzgebietsverordnung zur Wasserversorgung der Stadt Laufen veröffentlicht

Die Stadt Laufen versorgt derzeit rund 7.400 Einwohner mit Trink- und Brauchwasser.

Zur Deckung des Wasserbedarfs steht unter anderem ein eigener Brunnen in Lauterbrunn auf dem Gemeindegebiet Saaldorf-Surheim zur Verfügung.

Das bereits 1974 festgesetzte Gebiet zum Schutz des vom Brunnen genutzten Grundwasservorkommens entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen, weshalb die Stadt Laufen eine Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes beantragen musste.

Am 11.08.2023 wurde nach jahrelangen Vorarbeiten und Abstimmungen mit allen Fachbehörden und Beteiligten nunmehr formgerecht im Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land die neue Schutzgebietsverordnung veröffentlicht.

„Die Wasserversorgung ist eines der höchsten Güter einer Kommune“, so Bürgermeister Feil. „Wir sind froh die Wasserversorgung weiterhin überwiegend in den eigenen Händen behalten zu können und danken allen am Verfahren Beteiligten.“

Wassermeister Thomas Streitwieser ergänzt: „Wir sind sehr erleichtert, dass das formelle Verfahren nun beendet ist und wir weiterhin Trinkwasser auf höchstem Niveau fördern und liefern dürfen.“

Details zur Schutzgebietsverordnung können auch auf der Homepage des Landratsamtes Berchtesgadener Land (Amtsblätter) und der Stadt Laufen (www.stadtlaufen.de) eingesehen werden.

„Selbstverständlich ist uns bewusst, dass die Ausweitung des Schutzgebietes mit allen Ge- und Verboten eine Belastung für viele Landwirte und auch Abwasserhausanschlussnehmer ist, weshalb wir Ausgleichsflächen, Ausgleichszahlungen und viele andere Leistungen im Rahmen der Möglichkeiten anbieten werden“, sind sich Bürgermeister und Wassermeister einig.

Für Fragen rund um das Thema „Wasserschutzgebiet – Schutzgebietsverordnung“, steht das Städtische Wasserwerk Laufen (Tel.: 08682/954495) gerne zur Verfügung.  

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