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Merkblatt zum Gehölzschnitt und Artenschutz
Im Herbst kommen wir wieder in die Vegetationsarme Zeit weshalb mit Ende des Septembers auch die Schnittverbote aus § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz enden. Deshalb möchten wir Sie zum Thema Verkehrssicherungspflicht bzw. Gehölzschnitt und Artenschutz informieren.