Informationen zur Plakatierung der Landtags- und Bezirkswahlen 2023

In der Stadt Laufen gelten die folgenden Plakatierungsregelungen:

  • Es sind ausschließlich die bestehenden Anschlagflächen (Plakattafeln und -säulen) der Stadt Laufen zur Wahlwerbung der Bewerber und Bewerberinnen zu benutzen.
  • Großaufsteller für die Wahlwerbung werden nicht genehmigt.
  • Jede Plakatierung ist vorher bei der Stadt Laufen (Ordnungsamt) anzumelden, anschließend erhalten Sie von uns Genehmigungsaufkleber.
  • Es dürfen nur Plakate angebracht werden, die mit dem Genehmigungsaufkleber versehen sind.
  • Es darf mit dem Plakatieren frühestens ab dem 27.08.2023 begonnen werden.
  • Die maximale Größe der Plakate ist auf DIN A1 beschränkt.
  • Die zulässige Anzahl von Plakaten der Bewerber/innen beschränken wir auf zwei unterschiedliche Plakate je Plakatwand/Litfaßsäule.
  • Wahlveranstaltungen sind gesondert anzumelden.
  • Eine Übersicht der Standorte wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeben.

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© 2023 - Stadt Laufen - Harald Wessner
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