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Informationen zur Plakatierung der Landtags- und Bezirkswahlen 2023
In der Stadt Laufen gelten die folgenden Plakatierungsregelungen:
- Es sind ausschließlich die bestehenden Anschlagflächen (Plakattafeln und -säulen) der Stadt Laufen zur Wahlwerbung der Bewerber und Bewerberinnen zu benutzen.
- Großaufsteller für die Wahlwerbung werden nicht genehmigt.
- Jede Plakatierung ist vorher bei der Stadt Laufen (Ordnungsamt) anzumelden, anschließend erhalten Sie von uns Genehmigungsaufkleber.
- Es dürfen nur Plakate angebracht werden, die mit dem Genehmigungsaufkleber versehen sind.
- Es darf mit dem Plakatieren frühestens ab dem 27.08.2023 begonnen werden.
- Die maximale Größe der Plakate ist auf DIN A1 beschränkt.
- Die zulässige Anzahl von Plakaten der Bewerber/innen beschränken wir auf zwei unterschiedliche Plakate je Plakatwand/Litfaßsäule.
- Wahlveranstaltungen sind gesondert anzumelden.
- Eine Übersicht der Standorte wird Ihnen bei der Antragstellung mitgeben.