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Bundestagswahl 2025: Plakatierungsregelungen
Informationen der Stadt Laufen zur Plakatierung
Für die Wahlwerbung gelten folgenden Plakatierungsregelungen:
- Die Wahlwerbung der Parteien und Kandidaten darf erst 6 Wochen vor Wahltermin auf den bestehenden Anschlagflächen (Plakattafeln und Plakatsäulen) der Stadt Laufen angebracht werden.
- Sollte der Platz an den Plakattafeln bzw. -säulen nicht ausreichen, kann direkt neben den Anschlagflächen ein Plakatständer aufgestellt werden. Darüber hinaus dürfen im gesamten Stadtgebiet keine weiteren/zusätzlichen Wahlplakate aufgehängt/aufgestellt werden.
- Großaufsteller werden für die Wahlwerbung nicht genehmigt.
- Die maximale Größe der Plakate ist auf DIN A1 beschränkt.
- Die zulässige Anzahl von Plakaten ist beschränkt auf jeweils ein Plakat für die Partei und ein Plakat für den Kandidaten.
- Jede Plakatierung ist vorher im Ordnungsamt der Stadt Laufen zu beantragen. Mit der Erlaubnis werden Genehmigungsaufkleber ausgehändigt, die auf den Plakaten anzubringen sind.
- Es dürfen nur Plakate angebracht werden, die mit dem Genehmigungsaufkleber versehen sind.
- Eine Übersicht der Standorte erhalten Sie mit der Antragsgenehmigung.
- Wahlveranstaltungen sind gesondert anzumelden.
Nachfolgende Anlagen stehen stehen zusätzlich zur Verfügung: