Bundestagswahl 2025: Plakatierungsregelungen

Informationen der Stadt Laufen zur Plakatierung

Für die Wahlwerbung gelten folgenden Plakatierungsregelungen:

  • Die Wahlwerbung der Parteien und Kandidaten darf erst 6 Wochen vor Wahltermin auf den bestehenden Anschlagflächen (Plakattafeln und Plakatsäulen) der Stadt Laufen angebracht werden.
  • Sollte der Platz an den Plakattafeln bzw. -säulen nicht ausreichen, kann direkt neben den Anschlagflächen ein Plakatständer aufgestellt werden. Darüber hinaus dürfen im gesamten Stadtgebiet keine weiteren/zusätzlichen Wahlplakate aufgehängt/aufgestellt werden.
  • Großaufsteller werden für die Wahlwerbung nicht genehmigt.
  • Die maximale Größe der Plakate ist auf DIN A1 beschränkt.
  • Die zulässige Anzahl von Plakaten ist beschränkt auf jeweils ein Plakat für die Partei und ein Plakat für den Kandidaten.
  • Jede Plakatierung ist vorher im Ordnungsamt der Stadt Laufen zu beantragen. Mit der Erlaubnis werden Genehmigungsaufkleber ausgehändigt, die auf den Plakaten anzubringen sind.
  • Es dürfen nur Plakate angebracht werden, die mit dem Genehmigungsaufkleber versehen sind.
  • Eine Übersicht der Standorte erhalten Sie mit der Antragsgenehmigung.
  • Wahlveranstaltungen sind gesondert anzumelden.

Nachfolgende Anlagen stehen stehen zusätzlich zur Verfügung:

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