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Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl 2026
Ab Kalenderwoche 6/2026 (ca. 4. Februar) erfolgt der Versand des Wahlbenachrichtigungsbriefs, womit Sie unter https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9172122 Ihre Briefwahlunterlagen komfortabel online bis zum Dienstag, 3. März 2026, 24:00 Uhr beantragen können. Nach diesem Zeitpunkt sind aufgrund der Dauer des Postversandes nur noch persönliche Anträge mit direkter Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Rathaus möglich.
Allerdings dürfen auf Grund von gesetzlichen Änderungen in § 24 Abs. 1 GlKrWO Wahlscheine nicht vor dem 20. Tag vor der Wahl ausgegeben werden. Somit ist ein Versand der Briefwahlunterlagen frühestens erst ab 16. Februar 2026 zulässig. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen wir unseren Briefwähler/inne/n ausnahmslos keine Unterlagen ausstellen.
Bitte beachten Sie bereits bei der Beantragung, dass sich diese Fristen auch für die Zustellung ins Ausland auswirken. Ihre Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, 8. März 2026 bis spätestens um 18:00 Uhr bei uns am Rathaus Laufen eingegangen sein, ansonsten werden diese bei der Wahlauszählung nicht berücksichtigt.
Das Wahlamt der Stadt Laufen hat auf diese gesetzlich vorgegebenen Fristen keinen Einfluss und deshalb besteht auch keine Möglichkeit, Ihnen hier entgegenzukommen. Wir bitten von Anfragen diesbezüglich an die Stadt Laufen abzusehen.









