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Neue Biotopkartierung im Landkreis BGL - Stadt LaufenBekanntgabe an die Eigentümer gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 5 BayNatSchGDas Bayerische Landesamt für Umwelt hat die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung der per Gesetz geschützten Biotope (Biotopkartierung) in Bayern überarbeitet (§ 30 Abs. 7 BNatSchG). Das Ergebnis ist den Grundstückseigentümern gem. Art. 48 Abs. 1 Satz 5 BayNatSchG bekannt zu machen. Dies erfolgt für das Stadtgebiet von Laufen mit der als Anlage beigefügten Bekanntmachung. Folgende digitale Dokumente sind diesem Artikel beigefügt: Bekanntgabe an Eigentümer Zurück zum letzten Inhalt |