Informationen zur Plakatierung (Europawahl 2024)

In der Stadt Laufen gelten die folgenden Plakatierungsregelungen:

  • Zur Wahlwerbung der Parteien/Bewerber/Bewerberinnen dürfen ausschließlich die bestehenden Anschlagflächen (Plakattafeln und Plakatsäulen) der Stadt Laufen benutzt werden.
  • Großaufsteller sind für die Wahlwerbung nicht genehmigt.
  • Die maximale Größe der Plakate ist auf DIN A1 beschränkt.
  • Die zulässige Anzahl von Plakaten der Parteien/Bewerber/Bewerberinnen ist auf ein Plakat je Plakatwand/Plakatsäule beschränkt.
  • Es darf mit dem Plakatieren frühestens ab dem 28.04.2024 begonnen werden.
  • Jede Plakatierung ist vorher im Ordnungsamt der Stadt Laufen anzumelden. Mit der Anmeldung werden Genehmigungsaufkleber ausgehändigt.
  • Es dürfen nur Plakate angebracht werden, die mit dem Genehmigungsaufkleber versehen sind.
  • Eine Übersicht der Standorte erhalten Sie mit der Antragsgenehmigung.
  • Wahlveranstaltungen sind gesondert anzumelden.

In folgendem Pdf sehen sie eine Übersicht der geltenden Plakatierungsrichtlinien.

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© 2024 - Stadt Laufen - Harald Wessner
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