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Informationen zur Plakatierung (Europawahl 2024)
In der Stadt Laufen gelten die folgenden Plakatierungsregelungen:
- Zur Wahlwerbung der Parteien/Bewerber/Bewerberinnen dürfen ausschließlich die bestehenden Anschlagflächen (Plakattafeln und Plakatsäulen) der Stadt Laufen benutzt werden.
- Großaufsteller sind für die Wahlwerbung nicht genehmigt.
- Die maximale Größe der Plakate ist auf DIN A1 beschränkt.
- Die zulässige Anzahl von Plakaten der Parteien/Bewerber/Bewerberinnen ist auf ein Plakat je Plakatwand/Plakatsäule beschränkt.
- Es darf mit dem Plakatieren frühestens ab dem 28.04.2024 begonnen werden.
- Jede Plakatierung ist vorher im Ordnungsamt der Stadt Laufen anzumelden. Mit der Anmeldung werden Genehmigungsaufkleber ausgehändigt.
- Es dürfen nur Plakate angebracht werden, die mit dem Genehmigungsaufkleber versehen sind.
- Eine Übersicht der Standorte erhalten Sie mit der Antragsgenehmigung.
- Wahlveranstaltungen sind gesondert anzumelden.
In folgendem Pdf sehen sie eine Übersicht der geltenden Plakatierungsrichtlinien.